Sowohl für Freiberufler, als auch für Mandanten im Pauschalsystem, gilt das sogenannte Kassaprinzip. Aufwendungen sind nur dann absetzbar, wenn sie 2015 bezahlt worden sind. Um Abgrenzungsprobleme aufgrund von aufgeschobenen Wertstellungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen nach Möglichkeit bis spätestens 28.12. durchzuführen.