Gesellenprüfung von Lehrlingen • 2015

25.09.2015

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden. Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro
verspätete Meldung) vermieden werden können.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol