Auch für das Jahr 2015 wurde die Fiskalisierung für die Baubetriebebestätigt.
Daraus ergeben sich nun Guthaben, da im Jahr 2015 die Reduzierung bisher nicht angewandt werden konnte. Der Antrag um Genehmigung dieser Reduzierung wurde von uns elektronisch beim Nisf eingereicht. Bei dessen Bestätigung wird im Monat Dezember die Verrechnung der Guthaben mittels Einzahlungsvorduck F24 vorgenommen.