Steuer auf Abfertigungsaufwertung • 2015

12.11.2015

Da sich die Besteuerung der Abfertigung ab 2001 grundlegend geändert hat, muss jedes Jahr die Aufwertung der Abfertigung in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember und eine Saldozahlung innerhalb 16. Februar des nächsten Jahres eingezahlt werden.

Weiters wurde ab heuer der Prozentsatz von 11 % auf 17 % angehoben. Bei der F24-Zahlung werden die entsprechenden Beträge berücksichtigt.

 

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