Seit einigen Tagen werden durch die Agentur der Einnahmen den Steuerpflichtigen Schreiben zugestellt, welche sich auf Rückvergütungen für die Einkommenssteuer Irpef bzw. die Körperschaftssteuer Ires beziehen (Betreff: Rimborso IRPEF/IRES per deducibilità dell’IRAP).
Diese Schreiben sind auf Rückvergütungsanträge zurückzuführen, welche wir für Sie im Jahr 2013 eingereicht haben. Die Anträge waren möglich, da der Staat aufgrund eines Gerichtsurteils den Steuerpflichtigen nachträglich die Absetzbarkeit der auf den Personalaufwand entrichteten Irap für Zwecke der Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer einräumen musste.
Nun werden die Rückvergütungen sukzessive ausgezahlt. Die entsprechenden Beträge können von Ihnen unter Vorlage der zugestellten Schreiben ab 17.08.15 bis 13.02.16 in den Postämtern behoben werden.
Damit wir für Sie überwachen können, ob die beantragten Rückvergütungen ausgezahlt worden sind, bitten wir Sie, uns eine Kopie der zugestellten Schreiben zukommen zu lassen.
Für Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung zur Verfügung.