Jobs‐Act – Neuerungen Gelegenheitsarbeit • 2015

29.07.2015

Die von dem am 25. Juni 2015 in Kraft getretenen Durchführungsdekret zum Jobs Act vorgesehene neue telematische Mitteilungspflicht für Gelegenheitsarbeit an das zuständige Arbeitsamt wurde auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, weshalb bis auf weiteres die bisherige Prozedur zur Anwendung kommt.

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