Mit dem Lohnstreifen des Monats Juli wird das Guthaben bzw. die Schuld laut dem Vordruck 730‐4 (der Steuererklärung 730) verrechnet, wobei diese Verrechnungen für den Arbeitgeber neutral bleiben (jener Betrag, der dem Arbeitnehmer als Guthaben ausbezahlt wird, wird von der Lohnsteuer abgezogen und umgekehrt).
Da der Termin für die Abgabe der Steuererklärung heuer auf 23. Juli verschoben wurde, kann es sein, dass einige Guthaben oder die entsprechende Steuerschuld nicht rechtzeitig mitgeteilt werden können. In diesem Fall wird die Auszahlung des Guthabens bzw. Verrechnung der Schuld mit Lohnstreifen August vorgenommen.