Familiengeld • 2015

29.07.2015

Seit 1. Juli 2015 gelten die neuen Einkommensgrenzen für das Familiengeld. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2014 herangezogen. Es kann deshalb vorkommen, dass sich die Beträge ab Juli 2015 ‐ je nach Einkommen ‐ erhöhen oder vermindern.
Sollten Ihre Mitarbeiter den Antrag um Familiengeld noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie, dies dringend nachzuholen, damit dieses in der Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol