Dienstfahrzeug für in Italien tätige Arbeitnehmer • 2015
17.07.2015
Allgemeines
Es ist grundsätzlich möglich, ein in Deutschland zugelassenes und versichertes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen, einem in Italien tätigen Arbeitnehmer als Dienstfahrzeug zu Verfügung zu stellen. Dieselbe Möglichkeit besteht auch im Falle eines in Deutschland geleasten und anschließend in Italien genutzten Fahrzeuges.
Besteuerung
Wenn das Dienstfahrzeug ein deutsches Kennzeichen hat und dort versichert ist, muss die PKW-Steuer in jedem Fall in Deutschland entrichtet werden, auch wenn es vom Arbeitnehmer ausschließlich auf italienischem Territorium genutzt wird.
Fazit
Die Zurverfügungstellung eines in Deutschland versicherten und zugelassenen Dienstfahrzeuges für einen in Italien operierenden Arbeitnehmer ist ohne weiteres zulässig.