Am 11. Juni hat der Ministerrat neue Anwendungsdekrete zum „Jobs Act“ Programm beschlossen. Diese Dekrete wurden definitiv verabschiedet und treten in Kürze, nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik, in Kraft. Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen:
- Die koordinierte Mitarbeit bzw. Projektarbeit wird ab 1. Jänner 2016[nbsp]weiter eingeschränkt und in der Folge, außer in wenigen Ausnahmefällen,[nbsp]als normales lohnabhängiges Arbeitsverhältnis eingestuft. Die Ausnahmen
gelten unter anderem für:
- koordinierte Mitarbeit von in Berufsalben eingetragenen Freiberuflern;
- Tätigkeiten in Verwaltungs‐ und Überwachungsräten.
- Erhöhung des Jahreshöchstentgelts für Gelegenheitsarbeit (Voucher) von bisher 5.000 € auf 7.000 € netto.
- Der Elternurlaub (6 Monate mit Entlohnung von 30 %) kann nun innerhalb der ersten 6 Jahre des Kindes in Anspruch genommen werden. Vorher musste dieser innerhalb des 3. Lebensjahres genossen werden. Auch der Zeitraum für die Inanspruchnahme der unbezahlten Auszeit wurde verlängert. Diese kann nun bis zum 12. Lebensjahr des Kindes genossen
werden (bisher bis zum 8. Lebensjahr).