Beitragsbegünstigungen NISF/INPS • 2015

25.06.2015

Auch für dieses Jahr können Unternehmen, welche im Jahr 2014 mittels Betriebsabkommen oder Abkommen auf territorialer Ebene Prämien im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ausbezahlt haben, um eine Beitragsreduzierung beim Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS ansuchen. Die Beitragsreduzierung wird im Ausmaß von höchstens 1,60 % der Beitragsgrundlage für das Jahr 2014 gewährt.

Falls zutreffend, werden wir das entsprechende Ansuchen für Sie einreichen. Diesbezüglich erhalten Sie auch eine elektronische Mitteilung von Seiten des Sozialfürsorgeinstituts Nisf/Inps. Die Annahme des Gesuches erfolgt innerhalb von 60 Tagen ab dem vom Nisf/Inps festgelegten Datum für die Einreichung des Ansuchens. Wenn die zur Verfügung gestellten Gelder von Seiten des Staates nicht ausreichen, erfolgt die Gewährung prozentuell im verminderten Ausmaß.

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