Monatliche Auszahlung der Abfertigung • 2015

26.03.2015

Das Dekret Nr. 29/2015, welches die Durchführungsbestimmungen zur monatlichen Auszahlung der Abfertigung sowie das dafür nötige Antragsformular enthält, ist mit 20. Februar im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und somit rechtskräftig geworden.

Arbeitnehmer, welche seit mindestens 6 Monaten im Betrieb sind, können ab jetzt den entsprechenden Antrag „Qu.I.R.“ stellen und diesen an den Betrieb aushändigen. Das doppelsprachige Antragsformular finden Sie in der Anlage zu diesem Rundschreiben.

Bitte leiten Sie uns die erhaltenen Anträge Ihrer Arbeitnehmer unverzüglich weiter, damit die effektive Auszahlung im Lohnstreifen und die Mitteilung an das Nisf termingerecht gemacht werden kann.

Da die Entscheidung über die monatliche Auszahlung bis Juni 2018 definitiv ist, sind die Vor‐ und Nachteile individuell von jedem Arbeitnehmer selbst abzuwiegen.

Die steuerlichen Aspekte sowie die Details zur monatlichen Auszahlung der Abfertigung können Sie unserem Rundschreiben vom 6. März entnehmen.

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