Wenn der Entwurf zur Arbeitsmarktreform Jobs Act in seiner aktuellen Fassung verabschiedet wird, dann dürfen nicht nur keine neuen Projektverträge mehr abgeschlossen werden, sondern es sind auch die bestehenden Projektverträge ab 2016 in ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln.
Es ist vorgesehen, dass ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik, nur mehr die bestehenden Projektverträge ihre Gültigkeit bis Jahresende beibehalten. Daher wäre es sinnvoll, 2015 auslaufende Verträge, bereits jetzt bis Jahresende zu verlängern. Falls Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.