Ab 1. Mai 2015 wird die neue Sozial- und Arbeitslosenunterstützung „NASpI“ eingeführt. Die NASpI (= nuova assicurazione sociale per l'impiego) ersetzt die vorherige Sozialunterstützung „ASpI“ und „mini ASpI“.
Voraussetzungen:
Die NASpI wird für 24 Monate gewährt und darf eine Bruttoentlohnung von 1.300 € nicht übersteigen. Falls der Arbeitnehmer nach der Zeit der NASpI keine Arbeit findet, kann für weitere 6 Monate das Arbeitslosengeld „ASDI“ (= assegno di disoccupazione) angesucht werden. Die Entlohnung beträgt 75% der NASpI.