Der „contratto a tutele crescenti“ kann für Neueinstellungen ab 7. März 2015 angewandt werden. Es handelt sich dabei um einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit gelockertem Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass das Recht auf Wiedereinstellung (lt. Artikel 18) bei ungerechtfertigter Entlassung entfällt.
Stattdessen reicht eine Entschädigungszahlung, welche folgendermaßen gestaffelt ist: