Der „contratto a tutele crescenti“ kann für Neueinstellungen ab 7. März 2015 angewandt werden. Es handelt sich dabei um einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit gelockertem Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass das Recht auf Wiedereinstellung (lt. Artikel 18) bei ungerechtfertigter Entlassung entfällt.
Stattdessen reicht eine Entschädigungszahlung, welche folgendermaßen gestaffelt ist:
- Betriebe über 15 Mitarbeiter: 2 Monatsgehälter für jedes Dienstjahr mit einem Minimum von 4 und ein Maximum von 24 Monatsgehältern.
- Betriebe unter 15 Mitarbeiter: 1 Monatsgehalt pro Dienstjahr mit einem Minimum von 2 und ein Maximum von 6 Monatsgehältern.