Wie bereits im Rundschreiben vom 12.01.2015 mitgeteilt, kann bei Anmeldungen von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsvertrag um eine Beitragsbegünstigung für 36 Monate und maximal 8.060 € pro Jahr angesucht werden.
Das Nisf hat nun mit dem Rundschreiben vom 29.01.2015 mitgeteilt, dass die Begünstigung auch bei Umwandlungen eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden kann.