In Bezug auf die Reform „Jobs Act“ hat der Ministerrat in Rom am 20.02.2015 folgende Durchführungsbestimmungen genehmigt:
- Abschaffung der Projektverträge: Mit Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen dürfen keine neuen Projektverträge mehr abgeschlossen werden.
- Einführung des neuen Arbeitslosengeldes „NASPI“ ab 1. Mai 2015.
- Einführung des Vertrages mit „steigender Sicherheit“: für Neueinstellungen ab 1. März 2015 ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit gelockertem Kündigungsschutz vorgesehen.
- Die Gelegenheitsarbeit (Voucher) ist weiterhin zulässig; das erzielte Einkommen muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und beeinflusst weder den Status der Arbeitslosigkeit noch Empfänger der Lohnausgleichskasse.
- Vereinbarkeit Beruf und Familie: Neuregelung des Elternurlaubes. Über die Detailbestimmungen werden wir in einem weiteren Rundschreiben informieren.