Für das Jahr 2015 wurde der Einkommenssteuernachweis CUD überarbeitet und komplett neu aufgelegt. Es muss nun eine "einheitliche Steuerbescheinigung" (Vordruck CU – certificazione unica) abgefasst werden, in welcher diverse Neuerungen vorgesehen sind.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die "einheitliche Bescheinigung" nicht mehr nur dem Mitarbeiter ausgehändigt werden muss, sondern innerhalb 7. März 2015 auch elektronisch an die Einnahmenagentur zu übermitteln ist.
Bei Veröffentlichung der zweisprachigen Vorlagen werden wir Ihnen die ausgefüllten Vordrucke umgehend zusenden. Weitere Details zum neuen Vordruck und zur Aushändigung an die Mitarbeiter werden wir Ihnen in einem zusätzlichen Rundschreiben mitteilen.