Lohnerhöhungen • 2015

03.03.2015

Ab Februar 2015 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:

  • Ziegelindustrie: Erhöhung zwischen 24 € für die Kategorie F und 53 € brutto monatlich für die Kategorie ASQ.
  • Grafikhandwerk: Erhöhung zwischen 20 € für die 6. Kategorie und 35 € brutto monatlich für die Kategorie 1A.
  • Friseur und Schönheitspflege: Erste Rate der einmaligen Zahlung Una Tantum. Die zweite Rate ist mit Oktober 2015 fällig.
  • Bestattungsunternehmen: 3. und letzte Rate der einmaligen Zahlung Una Tantum.
  • Bauhandwerk/Bauindustrie: Die Durchführungsbestimmungen zur Einzahlung des Zusatzbeitrages an den Laborfonds für alle Mitarbeiter (auch jene, welche nicht in den Fonds eingeschrieben sind), wurden nun veröffentlicht. Somit muss mit Lohnstreifen Februar zum einen der laufende Beitrag und zum anderen die Nachzahlung des Beitrages für Jänner getätigt
    werden.
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