Ab 2015 kommen die Bestimmungen zur Scheinselbstständigkeit (Gesetz 92/2012) vollständig zur Anwendung. Hierbei sind 3 Indikatoren zu beachten:
Sollten mindestens zwei dieser Indikatoren zutreffen, kann die Zusammenarbeit als Projektarbeit oder als lohnabhängiges Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingestuft werden. Ausgeschlossen sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, für welche die Eintragung in einem Berufsalbum Voraussetzung ist. Ebenfalls ausgenommen sind Freiberufler mit jährlichen Erlösen von mehr als 19.435 Euro.