„Split payment“ • 2015

06.02.2015

Bekanntlich sind öffentliche Körperschaften (Staat, Region, Provinz, Gemeinden, Sanitätseinheiten, usw.) ab 2015 verpflichtet, die ihnen von Lieferanten angelastete MwSt. direkt dem Fiskus zu zahlen. Durch ein Dekret des Finanzministeriums wurde nun klargestellt, dass die 2014 ausgestellten und erst 2015 bezahlten Rechnungen von dieser Regelung ausgenommen sind.

Durch dasselbe Dekret wurde festgelegt, dass bei Rechnungslegung mit MwSt. an öffentliche Körperschaften, in den Rechnungen folgender Hinweis angegeben werden muss:

„Gesplittete Zahlung laut Art. 17-ter DPR 633/72 bzw. Scissione dei pagamenti ex art. 17-ter DPR 633/72“

Die MwSt., welche direkt durch die öffentliche Verwaltung eingezahlt wird, ist in der MwSt.-Abrechnung der Lieferanten als bereits gezahlte Steuer abzurechnen. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen, d.h. diese bekommen auch weiterhin die MwSt. auf ihre Honorarnoten überwiesen.

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