Die Pflicht zur Einzahlung des ASPI-Beitrages zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes, bei Entlassung eines Mitarbeiters, bleibt weiterhin aufrecht. Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt.
Für das Jahr 2015 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben (2014 waren es 1.467,00 €) und kann somit für die Entlassungen im Jänner noch nicht berechnet werden und muss mit Bekanntmachung des Betrages nachbezahlt werden.