Mit 2015 erhöhen sich die Rentenbeiträge der getrennten Pensionskasse des NISF (INPS). Davon betroffen sind u.a.
Verwalterentschädigungen, Projektarbeiter, Tür-zu-Tür-Verkäufer und Freiberufler ohne eigene Pensionskasse.
Für bereits anderweitig rentenversicherte Personen und Pensionsempfänger erhöht sich der Beitrag von 22 % auf 23,50 %.
Für alle anderen steigt der Beitragssatz von 27,72 bzw. 28,72 % auf 30,72 %.