Auch im Energiesektor kommt ab 2015 die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zur Anwendung. Der in der Praxis am häufigsten auftretende Fall ist der Verkauf von Strom durch Produzenten an Wiederverkäufer. Davon sind nicht nur die Stromverkäufe der E-Werke, sondern auch die Stromverkäufe aus Photovoltaik-Anlagen an die Wiederverkäufer (z.B. die Sel oder GSE) betroffen. Die Fakturierung hat ohne MwSt. mit dem Verweis „Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber gemäß Art. 17 Abs. 6 Buchstabe d-quater“ zu erfolgen. Im Portal des GSE ist diese Änderung bereits integriert worden, sodass die Rechnungen ab 2015 automatisch richtig generiert werden.