Betroffen sind im Wesentlichen die Installationen und Reparaturen von Elektro-, Hydraulik- und Klimaanlagen, aber auch die Installation von Aufzügen.
Beispiel:
Im Zuge einer Erweiterung beauftragt ein Hotelier einen Hydrauliker mit der Installation der Sanitäranlagen. Der Hydrauliker hat die Leistung ohne MwSt. abzurechnen, da es sich um Arbeiten an einem Gebäude handelt, welche gegenüber einem MwSt.-Subjekt erbracht werden.