Abbrucharbeiten • 2015

22.01.2015

Ein Industrieunternehmen beauftragt ein Tiefbauunternehmen mit dem Abbruch eines Gebäudes. Die Leistung ist ohne MwSt. abzurechnen, da es sich um Arbeiten an einem Gebäude handelt, welche gegenüber einem MwSt.-Subjekt erbracht werden. Wäre der Auftraggeber hingegen ein Privatkunde, so hätte die Abrechnung mit MwSt. zu erfolgen.

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39031 Bruneck - Südtirol