Ein Industrieunternehmen beauftragt ein Tiefbauunternehmen mit dem Abbruch eines Gebäudes. Die Leistung ist ohne MwSt. abzurechnen, da es sich um Arbeiten an einem Gebäude handelt, welche gegenüber einem MwSt.-Subjekt erbracht werden. Wäre der Auftraggeber hingegen ein Privatkunde, so hätte die Abrechnung mit MwSt. zu erfolgen.