Beitragsbegünstigung Neuanstellungen ab 2015

13.01.2015

Bei Anmeldungen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen (auch Teilzeit) kann eine Beitragsbegünstigung für insgesamt 36 Monate und maximal 8.060 € pro Jahr beansprucht werden.

Da die Begünstigung nur für Arbeitnehmer mit gewissen Voraussetzungen angewandt werden kann (z. B. vor Arbeitsbeginn mindestens 6 Monate kein unbefristetes Arbeitsverhältnis), kann diese nur dann geprüft und angewandt werden, wenn die Daten für die Anmeldung vollständig ausgefüllt und samt Auszug Arbeitsamt frühzeitig zugeschickt wird.

Lehrlinge und Hausangestellte sind von der Begünstigung ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen