Werden Ein- oder Verkäufe in Steuerparadiesen getätigt, war bisher je nach Höhe eine quartalsweise oder sogar monatliche Meldung an die Steuerbehörde vorzunehmen. Nun sind diese Meldungen nur noch einmal jährlich abzufassen.
Ausgeschlossen sind Ein- und Verkäufe, die pro Lieferant bzw. Kunde den jährlichen Gesamtbetrag von 10.000 Euro nicht überschreiten.