Ab 2015 sind öffentliche Körperschaften (Staat, Region, Provinz, Gemeinden, Sanitätseinheiten, usw.) verpflichtet, die ihnen für den Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen angelastete MwSt. direkt dem Fiskus und nicht mehr an den Lieferanten zu zahlen. Von dieser Regelung bleiben Freiberufler ausgenommen.