Ab 2015 kann bei Unternehmen und Freiberuflern der Personalaufwand für Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen zur Gänze von der Irap-Grundlage abgezogen werden. Im Gegenzug wurde die ursprünglich für 2014 eingeführte Reduzierung des allgemeinen Irap-Satzes rückwirkend wieder zurückgenommen.