Eigenerklärung Fringe Benefit • 2025

14.04.2025

Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen für das Fringe Benefit von 1.000 € (bzw. 2.000 € bei zu Lasten lebenden Kindern (*)) verlängert.

(*) Kinder gelten dann als steuerlich zu Lasten lebend, wenn sie:
- unter 24 Jahre alt sind und im Steuerjahr weniger als 4.000,00 € erwirtschaftet haben.
- über 24 Jahre alt sind und im Steuerjahr weniger als 2.840,51 € erwirtschaftet haben.

ACHTUNG, auch weiterhin gilt: Wird der Höchstbetrag (1.000 € bzw. 2.000,00 €) im Kalenderjahr überschritten, muss der gesamte Betrag (also auch der bis dahin steuer- und beitragsfreie Betrag) der Steuer sowie den Beiträgen unterworfen werden.

Sollten Sie Ihren Mitarbeitern ein Firmenauto mit der Möglichkeit der Privatnutzung (Fringe Benefit) zur Verfügung stellen und/oder beabsichtigen, ein betriebliches Welfare auszuzahlen, gilt bitte Folgendes zu beachten:

 

WAS IST ZU TUN

 

Unternehmen

Graber & Partner

1

Kontrolle bereits ausbezahlte Beträge:

Kontrolle, ob unterjährig bereits Zahlungen (z. B. Firmenfahrzeug, Welfare laut Kollektivvertrag, usw.) getätigt wurden, da bei einer Überschreitung der Höchstgrenzen der gesamte Betrag den Steuern und Beiträgen zu unterwerfen ist.

 

Gerne können wir diese Kontrolle für Sie durchführen, wenden Sie sich hierzu an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

 

2

Einholen der Eigenerklärung:

Auch heuer muss für die Anwendung der erhöhten Grenze von 2.000 € eine Eigenerklärung mit Angabe der Kinder ausgefüllt und vorgelegt werden. 

 

3

Weiterleitung der Eigenerklärungen für die Anwendung der 2.000,00 € an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

Der steuer- und beitragsfreie Betrag wird im Lohnstreifen angegeben und in der Einheitsbescheinigung CU gesetzeskonform angeführt.

 

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen