Neuer Gesetzesbezug Steuergutschrift Industrie 4.0 • 2025

25.02.2025

Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2025 mitgeteilt, wurden die Regelungen zu den Steuergutschriften für Investitionen im Bereich der Industrie 4.0 erneut geändert. Eine der Voraussetzungen um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, ist, dass auf Dokumenten bzw. Rechnungen der Gesetzesbezug der Steuergutschrift angeführt ist. Dieser lautet:

„Investition, für welche die Steuergutschrift laut Art. 1, Absatz 446 des Gesetzes Nr. 207/2024 vorgesehen ist – acquisto di beni per il quale è riconosciuto il credito d’imposta ex art. 1, comma 446, Legge n. 207/2024“.

Bei Fehlen des Gesetzesbezugs auf den Transportdokumenten muss dieser zumindest auf den entsprechenden Rechnungen angegeben werden. Gleichzeitig muss auf den Rechnungen ein Verweis auf die jeweiligen Transportdokumente vorhanden sein.
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