Gutschriften bei Konkursverfahren • 2025

25.02.2025

Seit Mai 2021 besteht die Möglichkeit, sich bereits bei Eröffnung eines Konkursverfahrens gegenüber einem Kunden, die nicht kassierte MwSt. zurückzuholen. Hierfür muss innerhalb 30.04. des auf die Verfahrensöffnung folgenden Jahres eine Gutschrift ausgestellt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre überfälligen Kundenforderungen dahingehend zu prüfen.

Wird die Gutschrift nicht innerhalb der oben genannten Frist ausgestellt, muss der Abschluss des Konkursverfahrens abgewartet werden. Für das Ausstellen einer Gutschrift für die nicht kassierte MwSt. ist in einem solchen Fall auch eine Anmeldung der Forderung am Verfahren notwendig.
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