Die digitale Unterschrift wird immer häufiger benötigt, z. B. für den Zugang zu Ausschreibungsportalen oder zur Unterzeichnung von Dokumenten für die öffentliche Verwaltung. Auch im Zuge der Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers war es notwendig, zumindest für einen Verwalter von Kapitalgesellschaften eine
digitale Unterschrift zu beantragen, damit die Meldung digital unterschrieben werden konnte.
Die digitale Unterschrift (USB-Stick, meist angesucht über Handelskammer, Infocert, Aruba usw.) hat eine
Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum und kann einmalig für weitere
3 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss jedoch vor dem Ablaufdatum erfolgen, ansonsten ist eine Neu-Ausstellung notwendig. Nach Ablauf von 6 Jahren muss eine Neu-Ausstellung vorgenommen werden.
Jene Mandanten, welche die
digitale Unterschrift selbst aufbewahren, müssen sich auch selbst um die Verlängerung bzw. Neu-Ausstellung kümmern. Unterstützung dabei bietet die Handelskammer an:
https://www.handelskammer.bz.it/de/dienstleistungen/digitalisierung/digitale-unterschrift
Für jene Mandanten, welche die
Verwaltung der digitalen Unterschrift unserer Kanzlei übergeben haben, übernehmen wir die Verlängerung. Sollte eine Neu-Ausstellung notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren. Hierfür ist wiederum eine direkte Kontaktaufnahme und Identifizierung bei der Handelskammer oder einem anderen italienischen Anbieter (z. B. Aruba, Namirial) notwendig.