Für das Jahr 2025 wurden neue Steuervergünstigungen für
Einkommen unter 40.000 € beschlossen. Diese werden, je nach Höhe des Einkommens entweder in Form der „Somma integrativa“ oder als zusätzlicher Freibetrag gewährt.
Die
Auszahlung erfolgt automatisch, ohne dass der Arbeitnehmer einen Antrag stellen muss.
⚠
Wichtig: Aufgrund dieser automatischen Auszahlung kann es bei
Arbeitnehmern mit zusätzlichen Einkünften dazu kommen, dass die Beträge im Dezember oder in der Steuererklärung
zurückgezahlt werden müssen.
Daher wird betroffenen Arbeitnehmern empfohlen,
gegebenenfalls auf die Auszahlung zu verzichten. Dies muss durch eine entsprechende Mitteilung mittels Formular erfolgen.
INFORMATIONSSCHREIBEN ZUR ANERKENNUNG DER STEUERREDUZIERUNG (SOMMA INTEGRATIVA) BZW. DES ZUSÄTZLICHEN FREIBETRAGES
LAUT ART. 1, ABS. 3 bis 6 und 9 des Gesetzes 207/2024
Im Sinne der obengenannten Bestimmungen, steht den Arbeitnehmern für das Steuerjahr 2025 je nach Gesamtjahreseinkommen die anbei beschriebene Steuerreduzierung bzw. Freibeträge zu.
Einkommen
reddito
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Prozentsatz
percentuale
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zustehende Reduzierung
riduzione riconosciuta
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unter 8.500 €
inferiore a € 8.500
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7,1 %
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“Somma integrativa”
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zwischen 8.500 € und 15.000 €
da € 8.500 a € 15.000
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5,3 %
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“Somma integrativa”
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zwischen 15.000 € und 20.000 €
da € 15.000 a € 20.000
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4,8 %
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“Somma integrativa”
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zwischen 20.000 € und 32.000 €
da € 20.000 a € 32.000
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1.000 €
(für 365 Tage – per 365 giorni)
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zusätzlicher Freibetrag
ulteriore detrazione
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zwischen 32.000 € und 40.000 €
da € 32.000 a € 40.000
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1.000 * (40.000 – Einkommen)
8.000
(für 365 Tage – per 365 giorni)
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zusätzlicher Freibetrag
ulteriore detrazione
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den zustehenden Betrag automatisch und aufgrund der Informationen, welche sich in seinem Besitz befinden, auszuzahlen, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.
Dies vorausgeschickt, wird betont, dass das effektive Recht auf die oben angegebenen Beträge von eventuellen
persönlichen Situationen beeinflusst werden kann, welche nicht vom Arbeitsverhältnis im Betrieb abhängen.
Achtung: Bei Überschreitung der oben angegebenen Einkommensgrenzen variiert die Höhe des Betrages bzw. verliert man das Anrecht und muss eventuell bereits erhaltene Beträge zurückerstatten.
Die rechtzeitige
Mitteilung um Verzicht verhindert einen unrechtmäßigen Bezug von Beträgen, welche mit dem Steuerausgleich im Dezember bzw. mit der Steuererklärung zurückerstattet werden müssen.
In diesem Fall beantragen Sie bitte die entsprechende „Nichtanwendung“ .
Wir erinnern daran, dass das Ausfüllen des Formulars nicht verpflichtend ist. Bei Unterlassung wird der Betrag aufgrund der vorhandenen Daten zuerkannt.