Steuervergünstigungen • 2025

31.01.2025

Für das Jahr 2025 wurden neue Steuervergünstigungen für Einkommen unter 40.000 € beschlossen. Diese werden, je nach Höhe des Einkommens entweder in Form der „Somma integrativa“ oder als zusätzlicher Freibetrag gewährt.
Die Auszahlung erfolgt automatisch, ohne dass der Arbeitnehmer einen Antrag stellen muss.

Wichtig: Aufgrund dieser automatischen Auszahlung kann es bei Arbeitnehmern mit zusätzlichen Einkünften dazu kommen, dass die Beträge im Dezember oder in der Steuererklärung zurückgezahlt werden müssen.
Daher wird betroffenen Arbeitnehmern empfohlen, gegebenenfalls auf die Auszahlung zu verzichten. Dies muss durch eine entsprechende Mitteilung mittels Formular erfolgen.


INFORMATIONSSCHREIBEN ZUR ANERKENNUNG DER STEUERREDUZIERUNG (SOMMA INTEGRATIVA) BZW. DES ZUSÄTZLICHEN FREIBETRAGES
LAUT ART. 1, ABS. 3 bis 6 und 9 des Gesetzes 207/2024

Im Sinne der obengenannten Bestimmungen, steht den Arbeitnehmern für das Steuerjahr 2025 je nach Gesamtjahreseinkommen die anbei beschriebene Steuerreduzierung bzw. Freibeträge zu.

Einkommen

reddito

Prozentsatz

percentuale

zustehende Reduzierung

riduzione riconosciuta

unter 8.500 €

inferiore a € 8.500

7,1 %

“Somma integrativa”

zwischen 8.500 € und 15.000 €

da € 8.500 a € 15.000

5,3 %

“Somma integrativa”

zwischen 15.000 € und 20.000 €

da € 15.000 a € 20.000

4,8 %

“Somma integrativa”

zwischen 20.000 € und 32.000 €

da € 20.000 a € 32.000

1.000 €

(für 365 Tage – per 365 giorni)

zusätzlicher Freibetrag

ulteriore detrazione

zwischen 32.000 € und 40.000 €

da € 32.000 a € 40.000

1.000 * (40.000 – Einkommen)

 8.000

(für 365 Tage – per 365 giorni)

zusätzlicher Freibetrag

ulteriore detrazione


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den zustehenden Betrag automatisch und aufgrund der Informationen, welche sich in seinem Besitz befinden, auszuzahlen, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Dies vorausgeschickt, wird betont, dass das effektive Recht auf die oben angegebenen Beträge von eventuellen persönlichen Situationen beeinflusst werden kann, welche nicht vom Arbeitsverhältnis im Betrieb abhängen.

Achtung: Bei Überschreitung der oben angegebenen Einkommensgrenzen variiert die Höhe des Betrages bzw. verliert man das Anrecht und muss eventuell bereits erhaltene Beträge zurückerstatten.

Die rechtzeitige Mitteilung um Verzicht verhindert einen unrechtmäßigen Bezug von Beträgen, welche mit dem Steuerausgleich im Dezember bzw. mit der Steuererklärung zurückerstattet werden müssen.
In diesem Fall beantragen Sie bitte die entsprechende „Nichtanwendung“ .

Wir erinnern daran, dass das Ausfüllen des Formulars nicht verpflichtend ist. Bei Unterlassung wird der Betrag aufgrund der vorhandenen Daten zuerkannt.
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