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Lohnerhöhungen • 2025

14.01.2025

Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
  • Grafikindustrie: Zweite und somit letzte Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 100 € für alle Arbeitnehmer die zum 19. Dezember 2023 beschäftigt waren.
  • Friseur und Schönheitspflege: Lohnerhöhung in Höhe von 47 € brutto monatlich für die Kategorie 4 und 58 € für die Kategorie 1.
  • Holzhandwerk: Lohnerhöhung in Höhe von 45 € brutto monatlich für die Kategorie F und 68 € für die Kategorie AS.
  • Lebensmittelhandwerk: Lohnerhöhung in Höhe von 32 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 40 € für die Kategorie 3A.
  • Autotransporteure: Lohnerhöhung in Höhe von 74 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 108 € für die Kategorie 1.
  • Lebensmittelindustrie: Lohnerhöhung in Höhe von 43 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 100 € für die Kategorie 1S.
    Zusätzlich werden die Arbeitgeber-Beiträge an den Sanitätsfonds von 12 € monatlich auf 16 € monatlich erhöht.
  • Betriebsleiter Industrie: Durch die Erneuerung des Kollektivvertrages ergeben sich folgende Änderungen:
  1. Anpassung der Mindestentlohnung auf 80.000 € (85.000 € ab 1/2026).
  2. Erhöhung der verpflichtenden Unfallversicherung: Die Höhe der Polizze erhöht sich auf 300.000 € (bzw. 400.000 € bei zu Lasten lebenden Familienmitgliedern). Zeitgleich erhöht sich der Kostenbeitrag des Betriebsleiters auf 300 €.
  3. Previndai: Die Aufteilung der 8 % Beiträge wird neu geregelt. Bisher waren es je 4 % zu Lasten des Unternehmens und 4 % zu Lasten des Betriebsleiters. Ab 2025 verschieben sich die Prozentsätze folgendermaßen: 6 % zu Lasten des Unternehmens und 2 % zu Lasten des Betriebsleiters.
  4. Die Tagespauschale für den Außendienst steigt von 85 € auf 100 €.
  • Betriebsleiter Handel: Erhöhung Beiträge an den Fonds „Mario Negri"
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