Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne • 2024
16.12.2024
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die Arbeitnehmer und Verwalter bis spätestens 12. Januar 2025 ausbezahlt werden.
Bei Freiberuflern gilt eine noch strengere Regelung (Kassaprinzip): die Löhne müssen bis spätestens 31. Dezember ausbezahlt werden.