Lohnausgleich im Bau
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2024
16.12.2024
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die verschiedenen Möglichkeiten vor dem Winter genau abgeschätzt werden.
Es gibt die Möglichkeit, Lohnausgleich mit Grund „Ende Baustelle“ zu beantragen oder witterungsbedingten Lohnausgleich aufgrund von Frost oder Schneefällen.
Wird eine Baustelle abgeschlossen und aufgrund des Wintereinbruchs keine neue Baustelle mehr begonnen, bietet sich diese Art des Lohnausgleiches an, da dieser eher genehmigt wird.
Bei witterungsbedingten Anträgen muss genau aufgepasst werden. Z. B. kann es sein, dass das Nisf/Inps, wenn es Tage mit Plusgraden gibt, diese Tage nicht genehmigt. Die beizulegenden technischen Berichte sind deshalb immer sehr detailliert auszufüllen, evtl. können auch Fotos von den Witterungsverhältnissen beigelegt werden.
Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihren persönlichen Betreuer um nach der besten Lösung zu suchen.