Das italienische Parlament hat kürzlich eine einmalige Prämie („Bonus Befana“) von
maximal 100 € netto für Arbeitnehmer beschlossen, die zusammen mit dem 13. Monatsgehalt im Dezember ausgezahlt wird. Diese Prämie gilt für das Jahr 2024 und steht nur dann zu, wenn alle diese Bedingungen zutreffen:
- das Gesamteinkommen für das Jahr 2024 muss unter 28.000 € liegen.
- Es muss im Jahr 2024 eine Steuer bezahlt worden sein (bedeutet: die Steuerschuld ist höher als die zustehenden Steuerfreibeträge)
- Der Arbeitnehmer muss einen zu Lasten lebenden Ehepartner haben, außer der Arbeitnehmer ist alleinerziehend.
- Der Arbeitnehmer muss mindestens ein zu Lasten lebendes Kind haben.
Die Prämie wird
zusammen mit dem 13. Monatslohn an den Arbeitnehmer ausbezahlt und im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten im Jahr 2024 reduziert. Da es sich um eine staatliche Förderung handelt, kann das Unternehmen die ausbezahlten Beträge im F24 wieder in Abzug bringen, folglich entstehen dem Unternehmen
keine zusätzlichen Kosten.
WICHTIG: der Arbeitnehmer muss die Prämie
schriftlich beantragen, indem er bestätigt, die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen.
Aktuell
fehlen noch einige Klarstellungen (z.B. in Bezug auf getrennte Ehepartner bzw. Alleinerziehende), die Anleitungen zur operativen Umsetzung sowie die Vorlage für die Eigenerklärung der Arbeitnehmer. Demzufolge wird in einem der folgenden Rundschreiben nochmals genauer auf das Thema eingegangen.