Punkteführerschein am Bau • 2024

14.10.2024
Seit 1. Oktober 2024 müssen Unternehmen und Selbständige, die auf Baustellen tätig sind, den Punkteführerschein elektronisch über das Portal des nationalen Arbeitsinspektorates beantragen.

Da bei der Beantragung dieses Punkteführerscheines vor allem Inhalte zur Arbeitssicherheit erklärt und bestätigt werden müssen (z.B. erfolgte Arbeitssicherheitskurse, vorhandene Risikobewertung, usw.), empfehlen wir, sich vorrangig an Ihren Ansprechpartner für Arbeitssicherheit zu wenden.

Die Beantragung der Bestätigungen DURC und DURF (Nachweise der ordnungsgemäßen Beitrags- und Steuerzahlungen), die ebenfalls für den Erhalt des Punkteführerscheins erforderlich sind, kann über uns erfolgen. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol