Mitarbeitende Familienmitglieder • 2024

14.10.2024

Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind von den Beitragszahlungen an das Sozialfürsorgeinstitut NISF bzw. an das Unfallamt INAIL befreit, wenn folgendes zutrifft:
  • NISF: Familienangehörige, die weniger als 90 Tage bzw. 720 Stunden im Jahr (bei Saisonsarbeit anteilig reduziert) unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten, sind von der Versicherungspflicht befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Rentner oder Personen, die bereits über eine Vollzeitstelle anderweitig versichert sind.,
  • INAIL: Familienmitglieder, die weniger als zweimal im Monat und maximal 10 Tage im Jahr im Betrieb mitarbeiten, müssen nicht bei der INAIL versichert werden.
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