Verrechnung CU anderer Arbeitgeber vermeiden • 2024

14.10.2024
In Italien haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Einkommensnachweis (CU) des vorherigen Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber im selben Jahr zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies jedoch oft dazu, dass im Dezember eine Nachzahlung von Steuern erforderlich wird, da das Gesamteinkommen aus beiden Beschäftigungsverhältnissen nicht korrekt auf das laufende Steuerjahr verteilt werden kann.

Wir empfehlen daher, auf die Berücksichtigung des CU im Dezember zu verzichten. Arbeitnehmer reichen heutzutage in der Regel ohnehin eine Steuererklärung ein, bei der das Jahreseinkommen korrekt erfasst und etwaige Steuerdifferenzen ausgeglichen werden. Dies ermöglicht eine präzisere Steuerberechnung und verhindert unerwartete Abzüge bei der Lohnabrechnung im Dezember.

Für Ihre Mitarbeiter sorgt dies für mehr Transparenz und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Lohnabrechnung im Dezember.
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