CIN-Kodex für Beherbergungsstrukturen • 2024

12.09.2024
Mit dem Begleitdekret zum Haushaltsgesetz 2024 wurde für Beherbergungsstrukturen ein neuer Identifizierungskodex (CIN) eingeführt.

Die diesbezüglichen Bestimmungen sind mit Mitteilung des Tourismusministeriums vom 03.09.2024 in Kraft getreten, wobei auch neue Verpflichtungen hinsichtlich der Gebäudesicherheit zu beachten sind.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Was ist der CIN-Kodex?

Nach einer Pilotphase ist seit Anfang September die Nationale Datenbank der Beherbergungsstrukturen und Immobilien, die zu touristischen Zwecken vermietet werden (BDSR), operativ. Ziel soll es sein, Transparenz zu schaffen und die Vermietung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke einzudämmen.

Der CIN (Codice Identificativo Nazionale) ist ein nationaler Identifikationskodex, mit welchem sich die betroffenen Strukturen ausstatten müssen und mit der sie in der Datenbank BDSR aufgelistet werden.


Wer muss sich mit einem CIN-Kodex ausstatten?

Der CIN-Kodex ist für folgende Gebäude und Strukturen verpflichtend:
  • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof, usw.)
  • Wohnungen und Gebäude mit Kurzzeitvermietungen
  • Wohnungen, die für die Vermietung an Touristen bestimmt sind.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Strukturen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit oder privat vermietet werden.


Wie wird der CIN-Kodex beantragt?

Der CIN-Kodex muss über folgende Internetseite beantragt werden: https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/

Um den Antrag abfassen zu können, benötigen Sie einen gültigen Spid (digitale Identität) oder eine CIE (neuer Personalausweis in Kartenformat mit entsprechenden Passwörtern).

Bei Beantragung des CIN sind genaue Daten zur Struktur erforderlich (Art der Struktur, Katasterdaten, Angabe ob es sich um eine gewerbliche Vermietung oder Privatvermietung handelt, usw.).

Ein Teil der geforderten Daten ist nach Einstieg in die Datenbank bereits ersichtlich, sofern diese von den Gemeinden bereits an die nationale Datenbank BDSR übermittelt worden sind.

Zur Kontrolle bzw. Ergänzung der Daten sollten Sie Ihren Handelskammerauszug und die Katasterdaten der betroffenen Immobilien bereithalten.
Unter folgendem Link finden Sie ein Handbuch, welches von Ihnen beim Abfassen des Antrages zur Hilfe genommen werden kann:
https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/assets/MITUR%20BDSR%20Manuale%20Operatore%20Privato%206.0-CXOBS7Ic.pdf


Ab wann ist der CIN-Kodex verpflichtend, was hat damit zu geschehen?

Der CIN-Kodex ist ab 02.11.2024 verpflichtend. Ab diesem Tag muss der CIN-Kodex außen an den Beherbergungsstrukturen und Immobilien für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen sichtbar angebracht werden.

Zudem muss er in den Werbeanzeigen angegeben und auf der Internetseite der Beherbergungsstruktur veröffentlicht werden. Die Angabe des CIN hat auch auf den Buchungsportalen und den Portalen der Immobilienvermittler zu erfolgen. Deshalb ist der CIN an diese für die Veröffentlichung weiterzuleiten.


Von wem werden Kontrollen durchführt, welche Strafen sind vorgesehen?

Die Kontroll- und Überwachungsfunktion obliegt den Gemeinden, in denen sich die jeweiligen Immobilien befinden. Je nach festgestelltem Vergehen sind Verwaltungsstrafen von 500 € bis 10.000 € vorgesehen.


Sicherheitsbestimmungen für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen

Bei Wohneinheiten, die für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen genutzt werden, sind folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:
  • Alle Wohneinheiten, die für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen genutzt werden, müssen mit Gas- und Kohlenmonoxidmeldern sowie tragbaren Feuerlöschern ausgestattet sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermietung gewerblich oder nicht gewerblich erfolgt. Vermieter von Wohnungen ohne Gasinstallation und ohne Risiko eines Gas- oder Kohlenmonoxidaustritts sind von dieser Pflicht ausgenommen.
  • Die tragbaren Feuerlöscher müssen an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen, wie in der Nähe von Zugängen oder gefährlichen Bereichen, angebracht sein. Pro 200 m² Fläche oder pro Etage muss mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein. Die Feuerlöscher müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an Löschleistung und Füllmenge erfüllen und regelmäßig gewartet werden.
Bei der Beantragung des CIN ist für nicht gewerbliche Vermietungen mittels Eigenerklärung anzugeben, dass oben genannte Vorschriften eingehalten werden oder im Falle von Gas- bzw. Kohlenmonoxidmeldern nicht zutreffend sind.


Fazit

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um die Beantragung des CIN zu kümmern. Wie bei vielen Anträgen brauchen Sie hierfür wie oben erwähnt einen Spid oder eine CIE. Das Abfassen der Anträge durch Vollmacht an uns ist nicht möglich.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung jederzeit zur Verfügung.
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