Arbeiten/Entsendung im Ausland • 2024

16.07.2024

Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter italienischer Unternehmen für einen gewissen Zeitraum entsendet werden, um im Ausland zu arbeiten. Da diverse Vorab-Meldungen und Genehmigungen notwendig sind, sowie die Behandlung in Bezug auf Steuern und Beiträge abzuklären ist, ist es wichtig, uns über diese Fälle frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Anbei eine Aufstellung der zwei häufigsten Fälle:

Art der Entsendung

Beschreibung

Lohnstreifen, Sozialversicherung , Steuern

Dokumente

Außendienst (ital.=Trasferta)

https://www.graber-partner.com/de/lexikon/91-aussendienst-ital-trasferta.html

Dienstreisen, Kundenbesuche oder Serviceeinsätze (z.B. Montage-arbeiten usw.).

Der Arbeitnehmer bleibt bei Auslandsaufenthalten unter 183 Tage pro Jahr bei seinem Arbeitgeber in Italien gemeldet.

Sowohl die Sozialbeiträge, als auch die Steuern werden weiterhin in Italien bezahlt.

Bei längeren Außendiensten kann die 183-Tage-Regelung zum Tragen kommen, was bedeutet, dass die Steuern im Ausland zu bezahlen sind (mittels Shadow-Payroll).

  • Genehmigung A1 (*)
  • Individuelle Meldung im jeweiligen Zielstaat

(*) https://www.graber-partner.com/de/lexikon/48-bescheinigung-a1-italien-und-eu-ital-certificato-a1.html

Arbeiten im Mutterunternehmen (italienischer Mitarbeiter des „ausländischen Arbeitgebers in Italien“ arbeitet am Firmensitz im Ausland)

Der Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung am Hauptsitz im Ausland.

 

Die Abklärung in Bezug auf Steuern und Beiträge ist sehr komplex und individuell zu prüfen, je nachdem, ob und wie im Ausland die Vergütung und die Besteuerung erfolgt.

 

Daher ist es umso wichtiger, sich in diesen Fällen frühzeitig bei Ihrem persönlichen Betreuer zu melden, damit die korrekte Vorgehensweise geprüft werden kann.

  • Genehmigung A1 (*)
  • Individuelle Meldung im jeweiligen Zielstaat
  • Eventuelle Berücksichtigung der im Ausland bezahlten Steuern in der Einkommens-erklärung CU (Bescheinigung Ausland an pers. Betreuer zuzusenden)
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