Vorzugsrecht für Anstellungen • 2024

01.07.2024

In Bezug auf das Vorzugsrecht sind folgende zwei Bereiche zu unterscheiden:
  • Allgemeine Regelung: Arbeitnehmer, welche im selben Betrieb mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit insgesamt mehr als sechs Monate bedienstet waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf unbestimmte Zeit.
    Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.
  • Regelung im Tourismus/Gastgewerbe: Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben, für dieselbe Tätigkeit, ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf bestimmte Zeit.
    Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.
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