Frühestens mit der Lohnabrechnung des Monats Juni werden die ersten Guthaben- bzw. Schuldbeträge laut dem Vordruck 730-4 (der Steuererklärung 730) verrechnet.
Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.