Handelskammergebühren 2024 • 2024

10.06.2024
Die Handelskammer versendet diesen Tagen ein Informationsschreiben mittels PEC (zertifiziertem E-Mail) an die Unternehmen, welche in die ordentliche Sektion des Handelsregisters eingetragen sind. Es geht dabei um die Berechnung und Einzahlungsmodalitäten der jährlich zu entrichtenden Jahresgebühr.

In Bezug auf diese Schreiben besteht für Sie kein Handlungsbedarf, da wir für Sie die Berechnung der jährlichen Handelskammergebühr vornehmen und deren Einzahlung mittels einheitlichem Zahlungsvordruck F24 durchführen. Da uns alle notwendigen Informationen vorliegen, ist es nicht notwendig, die zugestellten Informationsschreiben an uns weiterzuleiten.
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